Rechtsanwalt Rolf Deichmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht in Hannover, München und Hamburg
Fachanwaltschaften / Schwerpunkte
Rolf DeichmannRechtsanwalt
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Kfz-Meister
- Industriekaufmann
Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit ergeben sich bei Rechtsanwalt Rolf Deichmann im Wesentlichen aus dessen etwa 10-jähriger beruflicher Tätigkeit vor der Aufnahme des juristischen Studiums und den Interessen während des Studiums.
Bereits während des Studiums erfolgte eine zielgerichtete Ausbildung im Arbeitsrecht, beide Examensarbeiten wurden in diesem Rechtsgebiet absolviert. Nach entsprechender Zusatzqualifikation und Ausbildung ist Rechtsanwalt Deichmann seit 2002 befugt die Fachanwaltsbezeichnung
zu führen.
Die Erfahrungen und Kenntnisse aus dem gesamten Bereich des Kraftfahrzeugwesens fließen in die juristische Beratung in den Bereichen Verkehrs- und Verkehrsunfallrecht sowie in allen Fragen des Kauf- und Werkvertragsrechts ein.
Neben den oben genannten Rechtsgebieten erfolgt eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Zivilrechts sowie im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Aufgrund einer weiteren Zusatzqualifikation und Ausbildung ist Rechtsanwalt Deichmann seit 2007 des Weiteren befugt die Anwaltsbezeichnung
zu führen.
Auf der Grundlage der kaufmännischen Ausbildung liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Vertragsgestaltung- und Verhandlung sowie im GmbH-Recht.
Bei Fragen und Mandaten aus den Bereichen Verwaltungsrecht, Sozialrecht oder anderer spezieller Rechtsgebiete wird die Mandantschaft auf das Spektrum der gesamten Kanzlei und der Kooperationspartner hingewiesen.
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