Rechtsanwalt Rolf Deichmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht in Hannover, München und Hamburg
Verkehrsrecht
Der folgende, von Rechtsanwalt Deichmann, mit Sitz in Hannover, München und Hamburg verfasste Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Problemstellungen innerhalb des Verkehrsrechts geben. Darüber hinaus finden Sie in dem Beitrag nützliche Ratschläge für verschiedene Rechtssituationen in Verbindung mit Problemen aus dem Verkehrsrecht.Verkehrsrecht als Rechtsgebiet
Der Begriff Verkehrrecht stellt einen Oberbegriff für Rechtsfälle dar, die in Verbindung mit dem Straßenverkehr stehen. Ein spezielles Verkehrsrechtsgesetz existiert nicht, verkehrsrechtliche Fälle werden unter Anwendung verschiedener Rechtsgebiete gelöst.
Schadenersatzrecht
Bei Fragen des Schadenersatzes steht dabei das Zivilrecht, insbesondere das die Straßenverkehrsgesetze wie etwas die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Vordergrund.
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Fragen des Verkehrsstrafrechts werden ebenfalls die Straßenverkehrsgesetze berührt. Darüber hinaus sind hier Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) oder des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) einschlägig.
Verkehrsverwaltungsrecht
Schließlich finden auch Gesetze aus dem Bereich des Verwaltungsrecht Anwendung, etwa wenn es um Fahrerlaubnisfragen oder Fahrtenbuchauflagen geht.
Allgemeine Hinweise und Ratschläge
Nachfolgend werden klassische Problemstellungen anhand von Beispielsfällen dargestellt, um dem im Verkehrsrecht ratsuchenden Mandaten einen ersten Überblick zu verschaffen.
Vorab ein Wort in Sachen Rechtsanwaltsgebühren im Verkehrsrecht:
Im Falle von Schadensabwicklungen nach einem Verkehrsunfall muß die unfallgegnerische Versicherung die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten tragen. Wenn der Unfallgegner den Unfall verursacht hat oder jedenfalls ein Mitschuld trägt, reguliert im Normalfall dessen Haftpflichtversicherung. Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts stellt eine Schadensposition dar, ebenso wie etwa anfallende Gutachterkosten.
Fazit:
Für den Geschädigten entstehen unter diesen Voraussetzungen keine Kosten.
Ein Kostenrisiko entsteht grundsätzlich nur, wenn ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden muß. Pflicht und Aufgabe des Rechtsanwalts den Mandanten auf dieses Risiko hinzuweisen und die Erfolgsaussichten darzutun. Eine sichere Prognose wird dabei allerdings nie zu erstellen sein, weil der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens von verschiedenen Faktoren, insbesondere von Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten, abhängig sein kann. Das Ergebnis von Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten lässt sich naturgemäß nicht sicher prognostizieren.
Problemstellung Verkehrsunfall
Die Abwicklung von Verkehrsunfällen stellt ein zentrales Thema innerhalb des Verkehrsrechts dar.
Viele Geschädigte versuchen, insbesondere bei leicht erscheinenden Unfällen, den Schaden bei der gegnerischen Versicherung selbst geltend zu machen. Davon ist abzuraten. Erfahrungsgemäß regulieren die Versicherer nur dasjenige was von den Geschädigten bei einem Unfall geltend gemacht wird. Der juristische Laie weiß in der Regel allerdings nicht, welche Schadersatzansprüche ihm zustehen. Das fängt schon bei der Kostenpauschale (für Telefonkosten, Fahrtkosten zur Werkstatt oder zum Anwalt u.s.w.) an, die dem Geschädigten ohne Nachweise zustehen. Erfahrungsgemäß zahlen die Versicherer selbst diesen verhältnismäßig geringen Betrag nicht freiwillig, geschweige denn andere, nicht geltend gemachte, Schadenspositionen.
Die Berechnung vieler Schadenspositionen wie etwa
- Schmerzensgeld,
- Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer einer Reparatur oder Neubeschaffung,
- Verdienstausfall,
- entgangener Gewinn,
- Haushaltsführungsschaden und
- viele weiter Schadensposition
sollte dem Rechtsanwalt überlassen werden.
Fazit:
Da bei der Schadensgegulierung durch den gegnerischen Versicherer dieser auch die Anwaltskosten zu tragen hat macht es Sinn, die vollständige Schadabwicklung bei Unfällen sofort dem Rechtsanwalt zu übergeben.
Problemstellung Ordnungswidrigkeit
Ein weiterer wesentlicher Bereich des Verkehrsrecht ist das Ordnungswidrigkeitenrecht.
Im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr passiert es auch dem sorgfältigsten Autofahrer oder Autofahrerin, dass gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Problematisch wir dies immer, wenn die Straßenverkehrsbehörden oder die Polizei Kenntnis von dem Verkehrsverstoß erhält und ein Ermittlungsverfahren einleitet.
In diesen Fällen wird der "Täter" entweder sofort von der Polizei angehalten oder die Verkehrsüberwachung erfolgte mittels technischer Messeinrichtungen. Im zweiten Fall erhält der Fahrzeughalter regelmäßig einen Anhörungsbogen in dem er sich zu dem Vorwurf äußern soll.
In beiden Fällen ist dringend anzuraten zu dem Vorwurf keinerlei Angaben zu machen und lediglich die Personalien anzugeben. Auch dann nicht, wenn etwa die Polizeibeamten ausführen, dass eine Einlassung auch zu Gunsten der Betroffenen gewertet werden kann. Der juristische Laie weiß nicht, was zu seinen Gunsten spricht und was später ggf. sogar gegen ihn sprechen kann.
Fazit:
Im Falle des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit sofort den Rechtsanwalt aufsuchen.
Der Rechtsanwalt wird die Übersendung der Ermittlungsakte beantragen und die darin befindliche Beweissituation bewerten. Ob und inwieweit sodann eine Einlassung erfolgt wird sodann in Ansprache mit dem Mandanten entschieden.
Problemstellung Verkehrsrechtsstrafrecht
Auch das Strafrecht spielt in Verbindung mit dem Verkehrsrecht eine wichtige Rolle.
Im Falle der Begehung einer Straftat im Straßenverkehr, zu nennen sind häufige Taten wie;
- Fahrten unter Alkoholeinfluß,
- Unerlaubtes Entfernen von Unfallort,
- Körperverletzung,
- Sachbeschädigung,
- Nötigung u.s.w.
ist im Falle einer Strafverfolgung ebenfalls dringend anzuraten gegenüber den ermittelnden Behörden zunächst keinerlei Angaben zu machen.
Auch in diesen Fällen wird sich der eingeschaltete Rechtsanwalt zunächst Akteneinsicht verschaffen um die Beweissituation zu bewerten um anschließend über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.
Problemstellung Fahrerlaubnisrecht
Verwaltungsrechtliche Gesetze können bei Fragen des Fahrerlaubnisrecht einschlägig sein.
Hier geht es häufig um
- Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zu hohem Punktestand
- Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit (Alkohol, Drogen)
- Fahrtenbuchauflage
- Probleme bei der Wiedererteilung nach Entzug des Führerscheins
In den vorstehenden oder anderen Fällen erlässt die Verwaltungsbehörde in der Regel einen Verwaltungsakt nach vorheriger Anhörung. Auch in diesen Situationen ist es anzuraten schon bei Zugang der Anhörung sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.
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