Rechtsanwalt Rolf Deichmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht in Hannover, München und Hamburg
Arbeitnehmereigenschaft des Handelsvertreters:
Gegenansprüche des Unternehmers bleiben unberücksichtigt
BGH zur Berechnung der 1000-Euro-Grenze des § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG sind die Arbeitsgerichte ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Handelsvertreter gelten nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG nur dann als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes, wenn sie zu dem Personenkreis gehören, für den nach § 92a HGB die untere Grenze der vertraglichen Leistungen des Unternehmers festgesetzt werden kann und wenn sie während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich nicht mehr als 1.000 Euro aufgrund des Vertragsverhältnisses an Vergütung einschließlich Provision und Aufwendungsersatz bezogen haben. Für die Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG seien alle unbedingt entstandenen Ansprüche des Handelsvertreters zu berücksichtigen, grundsätzlich nicht jedoch Gegenansprüche des Unternehmers. Dies gelte auch für Rückforderungsansprüche des Unternehmers auf Rückzahlung bereits gezahlter Provisionen, denen Stornierungen von Verträgen zugrunde lägen.
BGH, Beschluss vom 04. Februar 2015 - VII ZB 36/14
Leitsatz:
Die dem Unternehmer aufgrund von Vertragsstornierungen gegen den Handelsvertreter zustehenden Ansprüche auf Rückzahlung bereits gezahlter Provisionen sind bei der Ermittlung der dem Handelsvertreter in den letzten sechs Monaten vor Vertragsbeendigung zustehenden durchschnittlichen monatlichen Vergütung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG nicht zu berücksichtigen, wenn sie vor diesem Zeitraum entstandene Provisionsansprüche des Handelsvertreters betreffen.
Anhörungsbogen der Behörden in München, Hannover & Hamburg · Verhalten bei Verkehrsunfällen · Unfallregulierung · Verkehrsanwalt · Bußgeldbescheid in München, Hannover & Hamburg · Ein Rechtsanwalt bei Unfällen