Rechtsanwalt Rolf Deichmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht in Hannover, München und Hamburg
Astbruch bei gesunden Bäumen gehört zum allgemeinen Lebensrisiko
Ast eines gesunden Baums fällt auf Kraftfahrzeug:
BGH: Das gehört zum allgemeinen Lebensrisiko
Gemeinde muss aber regelmäßig kontrollieren
Ein Verkehrsteilnehmer hatte seinen Pkw auf einem öffentlichen Parkplatz in der Nähe von mehreren 50 bis 60 Jahre alten Pappeln abgestellt. Am anderen Vormittag war ein Ast auf das Fahrzeug gefallen. Der BGH wies die Schadensersatzklage ab: Jeder Baum an einer Straße oder an einem öffentlichen Parkplatz stelle eine mögliche Gefahr dar. Es sei unmöglich, den Verkehr völlig risikolos zu gestalten. Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf Gegebenheiten der Natur selbst beruhen, müsse man als unvermeidlich hinnehmen.
Die Behörden genügten daher ihrer Sicherungs- und Überwachungspflicht, wenn sie - außer der stets gebotenen regelmäßigen Beobachtung auf trockenes Laub, dürre Äste, Beschädigungen oder Frostrisse - eine eingehende Untersuchung dort vornähmen, wo besondere Umstände - wie das Alter des Baums, sein Erhaltungszustand, die Eigenart seiner Stellung oder sein statischer Aufbau oder ähnliches – sie angezeigt erscheinen ließen. Die Beklagte, habe eine hinreichende Baumkontrolle durchgeführt. Der BGH widersprach zudem der teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, bestimmte sogenannte "Gefahrenbäume" wie Pappeln oder Kastanien seien aus dem Straßenraum zu entfernen. Folgen eines natürlichen Astabbruchs gehörten grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko.
BGH, Urteil vom 06. März 2014 - III ZR 352/13#
Leitsatz:
Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken. Eine straßenverkehrssicherungspflichtige Gemeinde muss daher bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen - wie z.B. bei der Pappel oder bei anderen Weichhölzern - ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können.
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